Liebe Freunde,
Vor beinahe zwei Jahrzehnten haben verantwortungsbewußte und
vorausschauende Schlesier über
diese unten, mit dem Anfangstext dargestellte Verfassung für das Land
Schlesien, in freier Selbstbestimmung, in einer geheimen Wahl nach
einer mehrjähringen Aufforderung zur Teilnahme an der Abstimmung, auf
freiem schlesischen Boden abgestimmt. Diese Verfassung für das Land Schlesien
ist somit gemäß den internationalen Regeln des Völkerrechts ein
rechtsgültiger Akt der autochthonen
Schlesier. Nachdem sich die politische Entwicklung
in Europa so entwickelt hat, daß auch kleinere
Völker ihr Selbstbestimmungsrecht einfordern, ist
auch uns Schlesiern die Möglichkeit geboten unsere geliebte Heimat in
eigener Verwaltung zu übernehmen.
Wenn nicht wir Alten, wer sollte sonst diesen Mut aufbringen? Wir stehen nicht mehr im Berufsleben. Uns kann keiner unsere Rente entziehen, wenn wir uns für unser schlesiches Volk einsetzen. Richtig ist auch, wir sind wenige geworden und vielen von uns plagen unser altersgemäßen Gesundheitsprobleme. Und trotzdem, haben wir nicht in den vergangenen 65 Jahren viel erlitten, erduldet und auch erreicht? Die Zeit ist reif. EU und Euro wanken. Die Macht der Waffen hält den Laden zusammen. Vor zwanzig Jahren haben unsere Brüder und Schwestern in Mitteldeutschland ihre Chance genutzt in freier Selbstbestimmung ihr Schicksal in die Hand zu nehmen. — Schlesier meldet Euch beim Arbeitskreis Verfassung Land Schlesien.
gez. Wolfgang Maikranz | gez. Horst Zaborowski |
Präambel:
In der Verpflichtung gegenüber unseren Vorfahren, die in zweitausend
Jahren europäischer Geschichte unsere Heimat Schlesien urbar machten
und zum deutschen Kulturerbe beitrugen, in der Erkenntnis, daß die
volle Entfaltung schlesischen Brauchtums, die Entwicklung des
heimischen Handwerks, die Identität der Schlesier in Schlesien und in
aller Welt in einem unabhängigen, freien Schlesien zu verwirklichen
sind, in der Erkenntnis, daß die Bundesrepublik Deutschland die
Interessen der Schlesier als Teil des deutschen Volkes bis jetzt nicht
wahrgenommen vielmehr im 2+4–Vertrag Art. 1 das unter fremder
Verwaltung stehende Schlesien aus der deutschen Staatlichkeit verstoßen
hat, in dem Wissen, daß ein Teil Schlesiens derzeit widerrechtlich der
Verwaltung Sachsens zugeordnet worden ist, gibt sich das schlesische
Volk diese Verfassung.