Ist bei Beantwortung dieser Fragen die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat unter Berücksichtigung der Entscheidungen von den Bundeskanzlern:
Horst Zaborowski
Wer die Verteidiger des Privat-Eigentums als nicht ernst zu nehmende Kraft abqualifiziert verstößt nicht nur gegen Grundgesetz Art. 14, sondern beschädigt einen Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland. Wenn die Privat-Eigentümer so verantwortungslos mit dem Eigentum umgehen würden, wie die Regenbogenpolitikerkaste der BRD mit dem Vermögen des Deutschen Volkes (Anhäufung von über zwei Billionen Schulden), würde die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bestehen. Denn sie kann nur deshalb immer neue Kredite aufnehmen, weil das Privat-Eigentum der deutschen Staatsbürger ungefragt zur Bürgschaft mißbraucht wird.
Von den Bolschewisten Rußlands über die Kommunisten der DDR und des Warschauer Paktes greift die Mißachtung des Privat-Eigentums auf die Sozialisten der Bundesrepublik und teilweise sogar auf die gesamte Regenbogenpolitikerkaste über (jedenfalls, wenn es sich um das Privat-Eigentum deutscher Staatsbürger aus und in den Ostprovinzen des Deutschen Reiches handelt).
Die öffentliche Distanzierung von der Fürsorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den diese Bundesrepublik mitaufbauenden Heimatvertriebenen durch Bundeskanzler Schröder in Warschau ist Verrat an den fünfzehn Millionen Heimatvertriebenen. Es ist gleichzeitig eine Verhöhnung der bei Flucht und Vertreibung durch Völkermord umgebrachten zweieinhalb Millionen deutschen Frauen, Kindern und Greisen.
Bund für Gesamtdeutschland
BGD
Privat-Eigentums-Sicherung
PES
Horst Zaborowski |
Brigitta Koschany |
Dr. Erdmuthe Idris-Schimmel |
Gutachten von Prof. Dr. Frowein für Bundeskanzler Schröder
Vorab: Von einem Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht darf erwartet werden, daß die völker- und staatsrechtlich relevanten Bezeichnungen verwendet werden. In der zu behandelten Problematik sind zu diesem Zeitpunkt sechs Völkerrechtssubjekte involviert:
Die Völkerrechtssubjekte Deutsche Demokratische Republik und Bundesrepublik Deutschland sind auf Grund der Machtwillkür der Alliierten des Zweiten Weltkrieges entstandene Staatsgebilde. Bei deren Gründung weder das zwingende Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907) noch das Selbstbestimmungsrecht des Deutsche Volkes berücksichtigt wurden. Trotzdem waren sich die Alliierten auf der Konferenz vom Potsdam, vom 17. Juli bis 2. August bewußt, daß ihre Handlungen im Rahmen des Völkerrechts einer Bestätigung bedurften.
Auf der Konferenz von Potsdam stellten die Verhandlungspartner fest:
Im vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. Jochen A. Frowein werden Fakten und Vermutungen vermischt. Ebenso erfolgt eine Vermischung von Individualrecht und Staatsrecht.
Teil 2, 4.1. dritter Absatz „Die polnische Auffassung geht dahin, dass eine völkerrechtswidrige Enteignung nicht stattgefunden hat, weil Polen als Souverän entscheiden konnte und die Enteignungsmaßnamen in dem Zusammenhang der Kriegsreparationen fallen.“
Fakt ist: Polen ist zu keinem Zeitpunkt die Souveränität über die Ostgebiete des Deutschen Reichs übertragen worden. Übertragung der Souveränität kann nur vom Inhaber der Souveränität, nach Zustimmung seiner Autochthonen, erfolgen. Außer dem Deutschen Reich ist keiner der sechs Involvierten im Besitz der Hoheit über die Ostgebiete des Deutschen Reichs. Der Republik Polen ist auf der Konferenz von Potsdam „…wird sich diese Zone unter polnischer Verwaltung befinden“ zugewiesen worden. Dies entsprach auch Art. 55 der Haager Landkriegsordnung von 1907. Die Haager Landkriegsordnung vom 18.10.1907 ist von Polen völkerrechtlich anerkannt worden. Gegen die Art. 47 „…Plünderung ist ausdrücklich untersagt“ und Art. 46 „…Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“ hat die Republik Polen verstoßen. Diese Rechtsverstöße können weder durch ein 40-seitiges Gutachten noch eine 60-jährige Politik der Verdrängung in den Status des Völkerrechts erhoben werden; es bleiben Rechtsverstöße!
Horst Zaborowski, Bundesvorsitzender